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Kontakt aufnehmen

Kfz Gutachter aus Berlin

Ihr unabhängiger Partner rund um die Kfz Schadensregulierung.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen ein objektiven Kostenvoranschlag für die Versicherung?

Wir erstellen Ihnen innerhalb kurzer Zeit ein vollumfängliches und anerkanntes Dokument zur Weiterleitung und Abrechnung in einem Kfz-Haftpflichtschadensfall.

Damit Sie fair und schnell entschädigt werden.

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24

Bearbeitungszeit

79

Festpreis

100

Online

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Werkstattbesuche

Kfz-Gutachter Berlin.
Dipl.-Ing. (FH)
Benjamin Feuerhahn
Kfz-Sachverständiger

Wer wir sind

Nach dem Abschluss meines technischen Studiums 2005 zum Diplom-Ingenieur (FH) habe ich mich dem Kfz-Sachverständigenwesen verschrieben. Nach über 19 Berufsjahren kenne ich die Herausforderungen, die ein Unfallschaden mit sich bringt, genau. Mein Ziel ist es, Ihnen die Abwicklung mit der Versicherung so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten. Deshalb biete ich Ihnen neben der Erstellung eines qualifizierten Kfz-Gutachtens auch eine umfassende Beratung und Betreuung – von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung.

Bei mir erhalten Sie den kompletten Service aus einer Hand, damit Sie schnell und fair entschädigt werden.

Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter in Berlin

Sie hatten einen Unfall – und nun? Jetzt ist wichtig: Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Lassen Sie sich vor allem nicht von der gegnerischen Versicherung zu einem Gutachter drängen, der in deren Interesse handelt. Als Geschädigter haben Sie das Recht, selbst einen unabhängigen KFZ Gutachter in Berlin auf Kosten der Versicherung zu beauftragen – und genau hier komme ich ins Spiel.

Ich ermittle für Sie schnell, professionell und rechtssicher die Schadenshöhe am Fahrzeug und dokumentiere alle beschädigten Bauteile, auch versteckte Mängel. Ob Unfallgutachten Berlin, KFZ Schadengutachten oder Gutachten nach Autounfall – ich sorge dafür, dass Ihr Schaden vollständig erfasst wird und Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.

Jetzt vom Kfz Gutachter in der Nähe unverbindlich beraten lassen!

Kostenvoranschlag ganz einfach 

So einfach geht’s – Ihr Weg zum Kfz-Gutachten


Kostenfreie Beratung KFZ Gutachten Berlin
1. Fotos machen

Erstellen Sie ganz einfach mit Ihrem Smartphone Fotos vom Fahrzeug, Schaden, der Zulassungsbescheinigung und dem KM-Stand. 

2. Bezahlen

Zahlen Sie direkt online über Paypal, Gpay oder mit Kreditkarte

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Ihrem unabhängigen KFZ Gutachter in Berlin und halten Sie das Gutachten schon in wenigen Tagen in Ihren Händen.
KFZ Gutachter in meiner Nähe
3. Daten mittelen

Tragen Sie die erforderlichen Informationen in unser Online-Formular ein und laden Sie Fotos  und Dokumente hoch. 

KFZ Unfallgutachten kostenlos
4. Kostenvoranschlag

Sie erhalten innerhalb von 24h Ihren Kostenvoranschlag per E-Mail. 

Gutachten bei der Versicherung
5. Versenden

Leiten Sie den Kostenvoranschlag sofort weiter an die Versicherung. 

Ein Kostenvoranschlag, der sich auszahlt.


Professionelle Dokumentation von Fahrzeug und Schaden – für Ihren vollständigen Anspruch nach einem Autounfall.

Unser Kostenvoranschlag geht über das übliche Dokument von Werkstätten hinaus. 

Was enthält ein professionelles Unfallgutachten

Ein professionelles Unfallgutachten (auch KFZ Schadengutachten oder Gutachten nach Autounfall) enthält alle wichtigen Informationen, um den Schaden am Fahrzeug vollständig, nachvollziehbar und rechtssicher zu dokumentieren. Es dient als Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung – insbesondere bei Haftpflichtfällen.

unfallgutachten berlin
neutral & unabhängig

objektive Ausarbeitung ohne Vorgaben der Versicherungen

Fahrzeugdaten

Hersteller, Modell, Erstzulassung, Kilometerstand, Fahrgestellnummer

Sonderausstattungen, Umbauten, individuelle Merkmale

allgemein anerkannt

zur Vorlage bei Versicherungen, Gerichten und den Behörden geeignet

Fotodokumentation

umfangreiche Beweissicherung von Fahrzeug und Schäden

vollständige Erfassung

Berücksichtigung aller Kosten für einen umfassenden und fairen Schadenersatz 

digitale Ausfertigung

übersichtliche und zeitsparende Abwicklung dank digitaler Prozesse

fundiertes Ergebnis

präzise Wertermittlung auf Basis führender Bewertungssysteme

Was macht ein Kfz Gutachter genau?

Ein Kfz Gutachter oder Sachverständiger analysiert Fahrzeugschäden nach einem Unfall und erstellt ein technisches Gutachten. Dieses dokumentiert den Umfang der Schäden, den Reparaturweg, die Kosten, eine mögliche Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert. Es dient zur Regulierung mit der Versicherung und sichert Ihre Ansprüche rechtlich ab.

Wie hoch sind die Kosten für einen Kfz-Gutachter in Berlin?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten in Berlin hängen in erster Linie von der Höhe des entstandenen Schadens ab. Grundsätzlich gilt: Je größer der Schaden, desto höher das Gutachterhonorar. 

In Deutschland muss der Schädiger die Kosten für ein objektives Kfz-Gutachten übernehmen. Üblicherweise bezahlt der Auftraggeber das Gutachten direkt und bekommt die Kosten später von der Versicherung zurückerstattet. Bei mir haben Sie die Möglichkeit, den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an mich zu übertragen. Ein entsprechendes Dokument stelle ich beim Besichtigungstermin zur Verfügung. Ich rechne meine Kosten dann direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.

Die Höhe meiner Gebühren richtet sich nach den Honorarempfehlungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK). Dies entspricht der vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Angemessenheit und garantiert Ihnen eine transparente sowie faire Abrechnung. Die aktuelle Bemessungsgrundlage können Sie hier einsehen.

Wer muss den Kfz-Gutachter bezahlen?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und keine Schuld tragen, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Berlin Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das KFZ Unfallgutachten werden dann vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen – inklusive Gutachterhonorar, Fahrtkosten, Fotodokumentation und aller Nebenkosten.

Wussten Sie, dass … ?

  • Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen können, ohne den Schaden reparieren zu lassen?

  • die Versicherung sowohl das Kfz-Gutachten als auch Anwaltskosten bezahlt?

  • Sie für die Zeit der Reparatur eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen verlangen können.

  • Ihnen die Versicherung die Abschleppkosten, An- und Abmeldegebühren sowie eine allgemeine Aufwandspauschale erstatten muss.

  • Ihr Fahrzeug trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur an Wert verliert.
    Dieser Minderwert wird von mir ermittelt und ist Teil Ihres Anspruchs.

  • Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht. Ich unterstütze Sie dabei – für eine gerechte Entschädigung.

Schadenersatz ganz einfach

Rundum gut versorgt

feuerhahn kfz gutachten sachverstaendige berlin unabhängige unfallgutachten erstellen
Beratung & Betreuung
von der Begutachtung bis zur Auszahlung
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Vermittlung
von Fachanwälten und Werkstätten im Bedarfsfall
feuerhahn kfz gutachten sachverstaendige berlin unabhängige unfallgutachten erstellen
Stellungnahme
und Rechnungsprüfung nach Auszahlung
Ihr kfz gutachter in berlin.
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persönlicher Ansprechpartner
im Chat oder am Telefon
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Überwachung
des Regulierungsprozesses & Kommunikation mit der Versicherung
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Dokumentenservice
Bereitstellung von Standardschreiben und -Vorlagen

auch im Streitfall

Kostenfalle adé

Bei geklärter Schuldfrage übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein Gutachten. Aber nicht immer ist die Haftung eindeutig und die Kostenfrage geklärt. Bei mir genießen Sie in jedem Fall einen sorgenfreien Ablauf – ganz ohne Kosten.

Das ist mein Versprechen!

  • Direktabrechnung

    mit der Versicherung – keine Vorauszahlung erforderlich.

  • Kostenvoranschlag

    bei Kleinschäden – keine böse Überraschung bei Unterschreiten der Bagatellschadengrenze.

  • Beweissicherung

    bei unklarer Haftung – schnelle Beweissicherung von Fahrzeug und Schäden – ohne Kostenrisiko.

  • Kostenairbag
    bei unerwarteter Mitschuld – kulante Abwicklung garantiert!
Wer bezahlt das Gutachten und wie viel kostet es?

In Deutschland muss der Schädiger die Kosten für ein objektives Kfz-Gutachten übernehmen. Üblicherweise bezahlt der Auftraggeber das Gutachten direkt und bekommt die Kosten später von der Versicherung zurückerstattet. Bei mir haben Sie die Möglichkeit, den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an mich zu übertragen. Ein entsprechendes Dokument stelle ich beim Besichtigungstermin zur Verfügung. Ich rechne meine Kosten dann direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.

Die Höhe meiner Gebühren richtet sich nach den Honorarempfehlungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK). Dies entspricht der vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Angemessenheit und garantiert Ihnen eine transparente sowie faire Abrechnung. Die aktuelle Bemessungsgrundlage können Sie hier einsehen.

Reicht nicht ein Kostenvoranschlag?
Um Kosten zu sparen, verlangen Versicherungen auch bei größeren Haftpflichtschäden häufig nur einen Kostenvoranschlag. Der deckt aber nur einen Teil der Kosten ab, die Sie im Haftpflichtschadensfall verlangen können. Nach Reparatur werden außerdem wertvolle Beweise vernichtet. Ein vollständiges Gutachten ist bei einfachen Schäden wie Kratzer oder Dellen aber unverhältnismäßig teuer und muss daher nicht von der Versicherung bezahlt werden. Ich erstelle Ihnen in solch einem Fall ein Kurz-Gutachten. Dies bildet den perfekten Kompromiss aus Gutachten und Kostenvoranschlag und vereint eine präzise Reparaturkostenschätzung mit einer umfangreichen Beweissicherung in Form von Fotos. Die Kosten gehen nicht über die für einen Kostenvoranschlag hinaus und werden von der Versicherung übernommen.
Was ist, wenn ich eine Mitschuld habe?
Lässt sich nach einem Unfall von keinem der Beteiligten der Schadenhergang eindeutig beweisen, droht die Festlegung einer Haftungsquote. Sie bekommen also eine Mitschuld. Abhängig vom Verhältnis (50:50 oder 25:75) wird Ihnen der entstandene Schaden also nur anteilig erstattet. Das gilt auch für die Gutachterkosten. Um das Risiko für Sie gering zu halten, biete ich Ihnen an, vorab eine kostenfreie Beweissicherung des Schadens durchzuführen. So können Sie zeitnah mit der Reparatur beginnen, ohne dass wertvolle Spuren verloren gehen.
Sollte ich bereits ein Gutachten erstellt haben und sich erst im Nachhinein eine unerwartete Mitschuld für Sie ergeben, kann ein Teil der Gutachterkosten auf Sie zurückfallen, da die Versicherung die Kosten nach Haftungsquote nur anteilig erstattet. Aber keine Sorge: Sofern nicht anders mitgeteilt, zahlen Sie nichts. Im Fall der Fälle verzichte ich auf einen vollständigen Ausgleich meiner Gebühren durch Sie. So können Sie sicher sein, dass keine böse Überraschung auf Sie wartet.

Vorsicht bei Schadenabwicklung durch die Versicherung

Statistisch gesehen ist jeder deutsche Autofahrer alle 7 Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Wenn es dann plötzlich kracht, ist die Unsicherheit groß. Das nutzen die Versicherungen häufig aus.  weiterlesen

Versicherungen sind finanziell befangen und versuchen die Kosten gering zu halten. Geschultes Personal ruft die Betroffenen meist noch am Tag des Unfalls an und sorgt mit Begriffen wie Schadenminderungspflicht und Bagatellschadengrenze für Verunsicherung. Um die Kosten zu drücken, wird häufig nur ein einfacher Kostenvoranschlag gefordert oder mit einer schnellen und unkomplizierten Schadenabwicklung, einschließlich Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug gelockt. Im Ernstfall werden so wichtige Beweise vernichtet und eine umfassende Aufklärung findet selten statt. Damit geben Sie nicht nur Ihr Fahrzeug aus den Händen, sondern auch Ihre Rechte und verzichten so auf einen Teil Ihres Anspruchs und damit bares Geld.

Begegnen Sie der Versicherung auf Augenhöhe und lassen Sie sich umfangreich und kostenfrei von mir beraten. Nach Beauftragung führe ich eine umfangreiche Beweissicherung und Schadensermittlung an Ihrem Fahrzeug durch, übernehme die Kommunikation mit der Versicherung und stehe Ihnen während der ganzen Zeit beratend zur Seite. Im Bedarfsfall greifen Sie auf meinen Pool kompetenter Fachanwälte und Werkstätten zurück. So können Sie sicher sein, rundum gut beraten zu sein und fair entschädigt zu werden.

Einblicke in meinen Alltag

  Wie lange dauert die Besichtigung
Je nach Sachlage und Schadensumfang dauert eine Besichtigung in der Regel zwischen 15-30 Minuten.
  Was muss ich zur Besichtigung mitbringen
Zur Fahrzeugdokumentation benötige ich die Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Teil I), Nachweise über regelmäßig durchgeführte Wartungsarbeiten, ggf. Rechnungen zu kürzlich durchgeführten Reparaturen. Des Weiteren benötige ich die Daten vom Schadenereignis, Unfallgegner und dessen Versicherung. Für den Fall, dass die Polizei eingeschaltet wurde, reicht meist der Polizei-Aufnahmezettel. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, teile ich Ihnen am Fahrzeug mit. Diese können später nachgereicht werden.
  Soll ich mein Fahrzeug vor der Besichtigung reinigen?
Nein! Grundsätzlich ist es ratsam, frische Kontaktspuren zu erhalten, um dem Sachverständigen die Möglichkeit zu geben, den vollständigen Schadensumfang zu erfassen und auf Kausalität zu überprüfen. Eine Reinigung des Schadenbereichs kann im Bedarfsfall während der Besichtigung erfolgen.
  Muss das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt besichtigt werden?
In den meisten Fällen reicht eine äußere Besichtigung aus. Bei größeren Schäden kann es ratsam sein, das Fahrzeug auf einer Hebebühne zu begutachten oder Anbauteile im Schadensbereich zu demontieren, um versteckte Bereiche auf Schäden überprüfen zu können. Das ist mit einem größeren zeitlichen Aufwand verbunden und wird vom Sachverständigen am Fahrzeug entschieden. Ein Folgetermin kann im Bedarfsfall zeitnah vereinbart.
Jetzt Termin vereinbaren
Vorsicht vor der Schaden­minderungs­pflicht

Vorsicht vor der Schaden­minderungs­pflicht


Als Unfallbeteiligter sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten (§ 254 BGB).
Vermeiden Sie Einwände der Versicherung
und halten Sie die Schadennebenkosten für Stand- und Wartezeiten gering.
Sichern Sie Beweise
wie frische Spuren zeitnah vor Verwitterung, damit Sie im Fall der Fälle nicht im Regen stehen.
Zu spätes Handeln kann teuer werden. Sorgen Sie für eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung.
Kfz-Sachverstaendiger Feuerhahn
Benjamin Feuerhahn
Kfz-Sachverständiger

Ich komme zu Ihnen
Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und nutzen Sie meinen Vor-Ort-Service. Ich besichtige Ihr Fahrzeug innerhalb und um Berlin bei Ihnen zu Hause, auf Arbeit oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl. Die Kosten übernimmt die Versicherung.
Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Standorte in Berlin: Mitte, Rudow, Hohen Neuendorf

Wünschen Sie lieber eine Besichtigung bei mir vor Ort? Vereinbaren Sie einfach einen Termin an einem meiner Partner-Standorte.

Besichtigung nur nach Terminvereinbarung!
Öffnungszeiten
  • Mo – Fr :
    9.00 – 18.00 Uhr
  • Sa.:
    10.00 – 16.00 Uhr
  • Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich

KFZ Gutachter Berlin Mitte

Lüneburger Str. 393
10557 Berlin

Termin unter Tel.
(030) 555 776 33-4

KFZ Gutachter Berlin Rudow

Kanalstr. 7-11
12357 Berlin

Termin unter Tel.
(030) 555 776 33-5

KFZ Gutachter Hohen Neuendorf

Gewerbestr. 11
16540 Hohen Neuendorf

Termin unter Tel.
(030) 555 776 33-6