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Kontakt aufnehmen

KFZ Gutachter Berlin

Kfz-Gutachten aus Berlin

Ihr unabhängiger Partner rund um die Schadensregulierung

Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen ein objektives Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe?

Ich erstelle Ihnen ein vollumfängliches und anerkanntes Schadensgutachten und unterstütze Sie in der Abwicklung mit der Versicherung.

Damit Sie fair und schnell entschädigt werden.

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Leistungen & Service


Schadensgutachten, Fahrzeugbewertung, Beweissicherung – Ich bin für Sie da

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Kfz-Gutachten KFZ Berlin

Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen eine unabhängige Einschätzung des Schadens? Dann sind Sie bei mir genau richtig! Ich erstelle Ihnen innerhalb kurzer Zeit ein professionelles Gutachten zur Vorlage bei der Versicherung.

neutral & unabhängig

Meine Gutachten orientieren sich ausschließlich an der Rechtsprechung sowie den jeweiligen Reparaturempfehlungen des Fahrzeugherstellers. 

ohne Vorauszahlung

Im Haftpflichtschadenfall rechne ich direkt mit der Versicherung ab.
Sie zahlen nichts!

vor-Ort-Service

Besichtigung des Fahrzeugs bei Ihnen, auf der Arbeit oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl.


Während der ganzen Zeit stehe ich Ihnen beratend zur Seite

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Kosten­voranschlag KFZ Berlin

Für Schäden unter 1000 € werden Ihnen die Kosten für ein umfangreiches Gutachten nicht erstattet. Ein Kostenrisiko. Deshalb erstelle ich Ihnen bei kleinen Schäden, wie Kratzern oder Dellen, ein einfaches Kurz-Gutachten. Dieses entspricht im Wesentlichen einem Kostenvoranschlag, enthält zudem aber noch eine umfangreiche Dokumentation des Schadens und dient im Notfall als Beweissicherung.
Das Beste daran: Die Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. So brauchen Sie sich keine Sorgen über versteckte Kosten machen.

Kurz-Gutachten für Kleinschäden

Kostenvoranschlag mit umfangreicher Fahrzeug- und Fotodokumentation

ohne Kostenrisiko

Bagatellschadengrenze egal – Die Kosten übernimmt die Versicherung

vor-Ort-Service

Auch bei Kleinschäden komme ich zur Besichtigung des Fahrzeugs zu Ihnen.

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Wert­gutachten KFZ Berlin

Sie benötigen eine Fahrzeugbewertung für Ihr PKW, Zweirad oder Oldtimer, zur Vorlage bei der Versicherung oder dem Finanzamt? Bei uns erhalten Sie in kürzester Zeit ein umfangreiches Wertgutachten, das mit detailreichen Fotos und einer umfangreichen Zustandsdokumentation überzeugt.

umfangreiche Zustandsdokumentation

unsere professionell ausgearbeiteten Wertgutachten berücksichtigen Vorschäden, Ausstattungen sowie eine umfangreiche Zustandsbeurteilung unseres Sachverständigen.

Vollumfänglich & allgemein anerkannt

Unsere Gutachten enthalten alle wertrelevanten Positionen und werden von Versicherungen, den Gerichten und den Behörden anerkannt.

Faire Wertermittlung

Fundierte Bewertung auf Basis der größten deutschen Bewertungssysteme Schwacke- und DAT, unter Einbeziehung der regionalen Situation am Gebrauchtwagenmarkt für Ihr Fahrzeug.

Oldtimer-Bewertung

Wir bewerten auch Ihren Oldtimer unter Einbeziehung einer Zustandsnote.

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Beweis­sicherung KFZ Berlin

Sie hatten einen Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage noch offen ist? Oder Sie vermuten versteckte Mängel an Ihrem frisch erworbenen Gebrauchtfahrzeug? Wir helfen Ihnen.

kostenlose Beweissicherung bei unklarer Haftung

Wir erstellen Ihnen zunächst eine kostenfreie Beweissicherung. Hierzu fertigen wir Fotos an und dokumentieren den Zustand Ihres Fahrzeugs. Sobald die Haftungsfrage geklärt ist, beauftragen Sie einfach telefonisch die Erstellung des Gutachtens. Die Kosten rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Vorschadenanalyse an Ihrem Gebrauchtfahrzeug

Mit unserem geschulten Auge und modernen Lackschichtmessgeräten analysieren wir Ihr Fahrzeug präzise auf versteckte Mängel. Als besonderen Bonus führen wir für Sie eine kostenfreie Anfrage im Zentralregister der Versicherungen (HIS informa GmbH) durch, um mögliche Informationen zu.

Reparaturbestätigung

Nach Erstellung eines Gutachtens und anschließender Reparatur, erstellen wir Ihnen eine Reparatur­bestätigung zur Vorlage bei der Versicherung. Dieses Dokument dient dazu, eine Nutzungs­ausfall­entschädigung einzufordern oder eine Totalschadenabrechnung abzuwenden. Sollte Ihr Fahrzeug gestohlen werden oder abbrennen, haben Sie außerdem eine sachverständige Feststellung als Nachweis in Ihrer Hand.

Ein Gutachten, das sich auszahlt.


professionelle Dokumentation von Fahrzeug und Schaden

neutral & unabhängig

objektive Ausarbeitung ohne Vorgaben der Versicherungen

allgemein anerkannt

zur Vorlage bei Versicherungen, Gerichten und den Behörden geeignet

Fotodokumentation

umfangreiche Beweissicherung von Fahrzeug und Schäden

vollständige Erfassung

Berücksichtigung aller Kosten für einen umfassenden und fairen Schadenersatz 

digitale Ausfertigung

übersichtliche und zeitsparende Abwicklung dank digitaler Prozesse

fundiertes Ergebnis

präzise Wertermittlung auf Basis führender Bewertungssysteme

Was ist ein Gutachten und wozu benötige ich das?
Ein Kfz-Gutachten dient im Wesentlichen der Beweissicherung und der technischen Ermittlung der Schadensersatzkosten nach einem Verkehrsunfall.
Gutachten oder Kostenvoranschlag – Was ist der Unterschied?

Ein Kostenvoranschlag wird meistens von einer Werkstatt erstellt und enthält eine einfache Auflistung der Ersatzteile, erforderlichen Reparaturmaßnahmen sowie der Arbeits- und Gesamtkosten. Er kann bei kleineren Schäden und geklärter Schuldfrage ausreichend sein, um die Reparaturkosten gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Ein Gutachten wird von einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt. Es enthält eine detaillierte Analyse des Schadens, des Fahrzeugzustands, des Fahrzeugwertes, der Reparaturkosten, eine umfangreiche Fotodokumentation und vieles mehr. Ein Gutachten ist rechtssicher und kann als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.

Bei geringfügigen Schäden wie Kratzer oder Dellen (bis etwa 1000 €) erstelle ich Ihnen ein Kurz-Gutachten. Im Vergleich zu einem einfachen Kostenvoranschlag umfasst das Kurz-Gutachten neben der Reparaturkostenermittlung auch eine kurze Beschreibung des Schadens sowie Fotos vom Fahrzeug. Die Kosten entsprechen denen eines Kostenvoranschlags und werden bei geklärter Schuldfrage von der Versicherung übernommen. So müssen Sie sich bei kleinen Schäden keine Gedanken über die Bagatellschadensgrenze machen.

Welche Fahrzeuge begutachte ich?
Meine Expertise erstreckt sich über eine Vielzahl von Fahrzeugen wie Pkw, Lkw, Motorräder, Wohnwagen, Anhänger und mehr.

Wussten Sie, dass … ?

  • Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen können, ohne den Schaden reparieren zu lassen?

  • die Versicherung sowohl das Kfz-Gutachten als auch Anwaltskosten bezahlt?

  • Sie für die Zeit der Reparatur eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen verlangen können.

  • Ihnen die Versicherung die Abschleppkosten, An- und Abmeldegebühren sowie eine allgemeine Aufwandspauschale erstatten muss.

  • Ihr Fahrzeug trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur an Wert verliert.
    Dieser Minderwert wird von mir ermittelt und ist Teil Ihres Anspruchs.

  • Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht. Ich unterstütze Sie dabei – für eine gerechte Entschädigung.

Schadenersatz ganz einfach

Rundum gut versorgt

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Beratung & Betreuung

von der Begutachtung bis zur Auszahlung
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Vermittlung

von Fachanwälten und Werkstätten im Bedarfsfall
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Stellungnahme

und Rechnungsprüfung nach Auszahlung
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persönlicher Ansprechpartner

im Chat oder am Telefon
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Überwachung

des Regulierungsprozesses & Kommunikation mit der Versicherung
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Dokumentenservice

Bereitstellung von Standardschreiben und -Vorlagen

Vorsicht bei Schadenabwicklung durch die Versicherung

Statistisch gesehen ist jeder deutsche Autofahrer alle 7 Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Wenn es dann plötzlich kracht, ist die Unsicherheit groß. Das nutzen die Versicherungen häufig aus.  weiterlesen

Versicherungen sind finanziell befangen und versuchen die Kosten gering zu halten. Geschultes Personal ruft die Betroffenen meist noch am Tag des Unfalls an und sorgt mit Begriffen wie Schadenminderungspflicht und Bagatellschadengrenze für Verunsicherung. Um die Kosten zu drücken, wird häufig nur ein einfacher Kostenvoranschlag gefordert oder mit einer schnellen und unkomplizierten Schadenabwicklung, einschließlich Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug gelockt. Im Ernstfall werden so wichtige Beweise vernichtet und eine umfassende Aufklärung findet selten statt. Damit geben Sie nicht nur Ihr Fahrzeug aus den Händen, sondern auch Ihre Rechte und verzichten so auf einen Teil Ihres Anspruchs und damit bares Geld.

Begegnen Sie der Versicherung auf Augenhöhe und lassen Sie sich umfangreich und kostenfrei von mir beraten. Nach Beauftragung führe ich eine umfangreiche Beweissicherung und Schadensermittlung an Ihrem Fahrzeug durch, übernehme die Kommunikation mit der Versicherung und stehe Ihnen während der ganzen Zeit beratend zur Seite. Im Bedarfsfall greifen Sie auf meinen Pool kompetenter Fachanwälte und Werkstätten zurück. So können Sie sicher sein, rundum gut beraten zu sein und fair entschädigt zu werden.

auch im Streitfall

Kostenfalle adé

Bei geklärter Schuldfrage übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein Gutachten. Aber nicht immer ist die Haftung eindeutig und die Kostenfrage geklärt. Bei mir genießen Sie in jedem Fall einen sorgenfreien Ablauf – ganz ohne Kosten.

Das ist mein Versprechen!

  • Direktabrechnung

    mit der Versicherung – keine Vorauszahlung erforderlich.

  • Kostenvoranschlag

    bei Kleinschäden – keine böse Überraschung bei Unterschreiten der Bagatellschadengrenze.

  • Beweissicherung

    bei unklarer Haftung – schnelle Beweissicherung von Fahrzeug und Schäden – ohne Kostenrisiko.

  • Kostenairbag
    bei unerwarteter Mitschuld – kulante Abwicklung garantiert!
Wer bezahlt das Gutachten und wie viel kostet es?

In Deutschland muss der Schädiger die Kosten für ein objektives Kfz-Gutachten übernehmen. Üblicherweise bezahlt der Auftraggeber das Gutachten direkt und bekommt die Kosten später von der Versicherung zurückerstattet. Bei mir haben Sie die Möglichkeit, den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an mich zu übertragen. Ein entsprechendes Dokument stelle ich beim Besichtigungstermin zur Verfügung. Ich rechne meine Kosten dann direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.

Die Höhe meiner Gebühren richtet sich nach den Honorarempfehlungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK). Dies entspricht der vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Angemessenheit und garantiert Ihnen eine transparente sowie faire Abrechnung. Die aktuelle Bemessungsgrundlage können Sie hier einsehen.

Reicht nicht ein Kostenvoranschlag?
Um Kosten zu sparen, verlangen Versicherungen auch bei größeren Haftpflichtschäden häufig nur einen Kostenvoranschlag. Der deckt aber nur einen Teil der Kosten ab, die Sie im Haftpflichtschadensfall verlangen können. Nach Reparatur werden außerdem wertvolle Beweise vernichtet. Ein vollständiges Gutachten ist bei einfachen Schäden wie Kratzer oder Dellen aber unverhältnismäßig teuer und muss daher nicht von der Versicherung bezahlt werden. Ich erstelle Ihnen in solch einem Fall ein Kurz-Gutachten. Dies bildet den perfekten Kompromiss aus Gutachten und Kostenvoranschlag und vereint eine präzise Reparaturkostenschätzung mit einer umfangreichen Beweissicherung in Form von Fotos. Die Kosten gehen nicht über die für einen Kostenvoranschlag hinaus und werden von der Versicherung übernommen.
Was ist, wenn ich eine Mitschuld habe?
Lässt sich nach einem Unfall von keinem der Beteiligten der Schadenhergang eindeutig beweisen, droht die Festlegung einer Haftungsquote. Sie bekommen also eine Mitschuld. Abhängig vom Verhältnis (50:50 oder 25:75) wird Ihnen der entstandene Schaden also nur anteilig erstattet. Das gilt auch für die Gutachterkosten. Um das Risiko für Sie gering zu halten, biete ich Ihnen an, vorab eine kostenfreie Beweissicherung des Schadens durchzuführen. So können Sie zeitnah mit der Reparatur beginnen, ohne dass wertvolle Spuren verloren gehen.
Sollte ich bereits ein Gutachten erstellt haben und sich erst im Nachhinein eine unerwartete Mitschuld für Sie ergeben, kann ein Teil der Gutachterkosten auf Sie zurückfallen, da die Versicherung die Kosten nach Haftungsquote nur anteilig erstattet. Aber keine Sorge: Sofern nicht anders mitgeteilt, zahlen Sie nichts. Im Fall der Fälle verzichte ich auf einen vollständigen Ausgleich meiner Gebühren durch Sie. So können Sie sicher sein, dass keine böse Überraschung auf Sie wartet.

Der Sachverständige

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Dipl.-Ing. (FH)
Benjamin Feuerhahn
Kfz-Sachverständiger

Serviceorientiert

Nach dem Abschluss meines technischen Studiums 2005 zum Diplom-Ingenieur (FH) habe ich mich dem Kfz-Sachverständigenwesen verschrieben. Nach über 19 Berufsjahren kenne ich die Herausforderungen, die ein Unfallschaden mit sich bringt, genau. Mein Ziel ist es, Ihnen die Abwicklung mit der Versicherung so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten. Deshalb biete ich Ihnen neben der Erstellung eines qualifizierten Kfz-Gutachtens auch eine umfassende Beratung und Betreuung – von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung.

Bei mir erhalten Sie den kompletten Service aus einer Hand, damit Sie schnell und fair entschädigt werden.

unverbindlich beraten lassen

2005

im Einsatz

9000

geschriebene Gutachten

100

unabhängig

Einblicke in meinen Alltag


Und los geht’s


Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und halten Sie das Gutachten schon in wenigen Tagen in Ihren Händen.

1. Beratung

Schildern Sie mir Ihr Anliegen – ich beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.

2. Termin

Meist noch am Tag der Beauftragung – auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und halten Sie das Gutachten schon in wenigen Tagen in Ihren Händen.

3. Besichtigung

Zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs
komme ich auch zu Ihnen.

4. Gutachten

Ausarbeitung innerhalb von 1-3 Werktagen – digitaler Versand
an alle Beteiligten.

5. Auszahlung

Abrechnung bestenfalls innerhalb weniger Tage – Überprüfung und Stellungnahme durch uns

Während der ganzen Zeit stehe ich Ihnen im Chat und telefonisch zur Seite.

  Wie lange dauert die Besichtigung
Je nach Sachlage und Schadensumfang dauert eine Besichtigung in der Regel zwischen 15-30 Minuten.
  Was muss ich zur Besichtigung mitbringen
Zur Fahrzeugdokumentation benötige ich die Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Teil I), Nachweise über regelmäßig durchgeführte Wartungsarbeiten, ggf. Rechnungen zu kürzlich durchgeführten Reparaturen. Des Weiteren benötige ich die Daten vom Schadenereignis, Unfallgegner und dessen Versicherung. Für den Fall, dass die Polizei eingeschaltet wurde, reicht meist der Polizei-Aufnahmezettel. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, teile ich Ihnen am Fahrzeug mit. Diese können später nachgereicht werden.
  Soll ich mein Fahrzeug vor der Besichtigung reinigen?
Nein! Grundsätzlich ist es ratsam, frische Kontaktspuren zu erhalten, um dem Sachverständigen die Möglichkeit zu geben, den vollständigen Schadensumfang zu erfassen und auf Kausalität zu überprüfen. Eine Reinigung des Schadenbereichs kann im Bedarfsfall während der Besichtigung erfolgen.
  Muss das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt besichtigt werden?
In den meisten Fällen reicht eine äußere Besichtigung aus. Bei größeren Schäden kann es ratsam sein, das Fahrzeug auf einer Hebebühne zu begutachten oder Anbauteile im Schadensbereich zu demontieren, um versteckte Bereiche auf Schäden überprüfen zu können. Das ist mit einem größeren zeitlichen Aufwand verbunden und wird vom Sachverständigen am Fahrzeug entschieden. Ein Folgetermin kann im Bedarfsfall zeitnah vereinbart.

Jetzt Termin vereinbaren

Vorsicht vor der Schaden­minderungs­pflicht


Als Unfallbeteiligter sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten (§ 254 BGB).

Vermeiden Sie Einwände der Versicherung

und halten Sie die Schadennebenkosten für Stand- und Wartezeiten gering.

Sichern Sie Beweise

wie frische Spuren zeitnah vor Verwitterung, damit Sie im Fall der Fälle nicht im Regen stehen.
Zu spätes Handeln kann teuer werden. Sorgen Sie für eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung.
Kfz-Sachverständiger Benjamin Feuerhahn gutachter berlin

Benjamin Feuerhahn

Kfz-Sachverständiger

Ich komme zu Ihnen

Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und nutzen Sie meinen Vor-Ort-Service. Ich besichtige Ihr Fahrzeug innerhalb und um Berlin bei Ihnen zu Hause, auf Arbeit oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl. Die Kosten übernimmt die Versicherung.
Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Standorte

Wünschen Sie lieber eine Besichtigung bei mir vor Ort? Vereinbaren Sie einfach einen Termin an einem meiner Partner-Standorte.

Besichtigung nur nach Terminvereinbarung!

Öffnungszeiten

  • Mo – Fr :
    9.00 – 18.00 Uhr
  • Sa.:
    10.00 – 16.00 Uhr
  • Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich

Mitte

Lüneburger Str. 393
10557 Berlin

Termin unter Tel.
(030) 555 776 33-4

Rudow

Kanalstr. 7-11
12357 Berlin

Termin unter Tel.
(030) 555 776 33-5

Hohen Neuendorf

Gewerbestr. 11
16540 Hohen Neuendorf

Termin unter Tel.
(030) 555 776 33-6